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Zwangshandlung


Definition

Zwangshandlungen sind zwanghaft gegen oder ohne den Willen ausgeführte Handlungen, die fortwährend wiederholt werden müssen. Sie kommen im Rahmen von Zwangsstörungen vor.

Sie werden neben Zwangsgedanken und Zwangsimpulsen im ICD10 zu den Zwangsstörungen gezählt.

  • ICD10-Code: F42.1 - Vorwiegend Zwangshandlungen
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Stichworte: Ritual, Zwang, Zwangsstörung
Fachgebiete: Psychiatrie, Psychologie

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