Zwangshandlung
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Definition
Zwangshandlungen sind zwanghaft gegen oder ohne den Willen ausgeführte Handlungen, die fortwährend wiederholt werden müssen. Sie kommen im Rahmen von Zwangsstörungen vor.
Sie werden neben Zwangsgedanken und Zwangsimpulsen im ICD10 zu den Zwangsstörungen gezählt.
- ICD10-Code: F42.1 - Vorwiegend Zwangshandlungen
Hintergrund
Zwangshandlungen müssen oft in ritualisierter Art und Weise vorgenommen wird, das heißt im Rahmen einer Zwangshandlung findet sich eine vollständiger Handlungsablauf, ein Zeremoniell, das korrekt eingehalten werden muss. Vergisst der Betroffene einen Teil dessen, entwickelt er starke innere Anspannung und/oder Ängste und vollzieht die Handlung aufs Neue, bis sie vollständig gelungen ist. Das Ziel von Zwangshandlungen ist es, Angst und Anspannung zu vermindern. Vorwiegend steckt der Gedanke dahinter, dass man auf diese Weise ein bestimmtes Ereignis, das den Betroffenen ängstigt, verhindern kann. Im Gegensatz zu einer Psychose ist dem Betroffenen durchaus klar, dass seine Zwangshandlungen unsinnig sind. Er kann sich jedoch nicht davon distanzieren.
Am häufigsten ist der Kontrollzwang anzutreffen, weitere Beispiele sind der Wasch-, Berührungs- oder Ordnungszwang.
Milde Zwänge, wie z.B. der Sammelzwang, lassen sich meist in das normale Leben integrieren.