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Infektionsschutzgesetz

Natascha van den Höfel
Natascha van den Höfel
DocCheck Team
Dr. No, Natascha van den Höfel + 6

Vollständiger Name: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Abkürzung: IfSG

Definition

Das Infektionsschutzgesetz ist ein am 01.01.2001 in Kraft getretenes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der Zweck besteht darin, übertragbaren Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es hat somit hauptsächlich präventiven Charakter.

Im Infektionsschutzgesetz gehen unter anderem folgende Gesetze auf:

Mit der Zusammenfassung mehrerer Gesetze und Verordnungen sollte die Gesetzeslage vereinfacht und das Gesetz effizienter gestaltet werden.

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