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Landesärztekammer

Definition

Die Landesärztekammer ist die Selbstverwaltung aller Ärzte und Ärztinnen in einem Bundesland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich für die beruflichen Belange der Ärzteschaft ein und ist Träger der ärztlichen Selbstverwaltung. Jeder Arzt muss Mitglied in einer Landesärztekammer sein (Pflichtmitglied).

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Fachgebiete: Gesundheitswesen

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