Landesärztekammer
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LoslegenDefinition
Die Landesärztekammer ist die Selbstverwaltung aller Ärzte und Ärztinnen in einem Bundesland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich für die beruflichen Belange der Ärzteschaft ein und ist Träger der ärztlichen Selbstverwaltung. Jeder Arzt muss Mitglied in einer Landesärztekammer sein (Pflichtmitglied).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Landesärztekammern gehören:
- Förderung des Gesundheitsschutz der Bevölkerung
- Wahrnehmung der Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte
- Beratung von Politik und Verwaltung
- Überwachung der ärztlichen Weiterbildung
- Förderung der ärztlichen Fortbildung
- Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung
- Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder
- Einsetzung einer Berufsgerichtsbarkeit
- Organisation des Ausbildungswesens der Arzthelferinnen
Weblinks
Homepage der Landesärztekammer
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Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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