Deutscher Arzneimittel-Codex
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Definition
Der Deutsche Arzneimittel-Codex, kurz DAC, enthält eine Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln und gilt als Ergänzung zum Arzneibuch.
Hintergrund
In § 5 der Apothekenbetriebsordnung ist der DAC unter Wissenschaftliche und sonstige Hilfsmittel aufgeführt. Im Gegensatz zum Arzneibuch wird der DAC allerdings nicht von behördlicher Seite, sondern im Verbund mit dem Neuen Rezeptur-Formularium von der ABDA als DAC/NRF herausgegeben.
Quellen
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Fachgebiete:
Pharmakologie, Pharmazie
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