Unfallversicherung
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Definition
Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, die Kosten für die medizinische Behandlung von Unfällen bei Arbeitnehmern zu tragen, Unfälle zu verhüten und Unfallverletzte zu entschädigen. Dabei wird unterschieden zwischen Arbeitsunfällen bei der versicherten Tätigkeit sowie Wegeunfällen auf dem Weg zur oder von der Beschäftigung. Wenn gravierendere Verletzungen vorliegen und/oder eine längere Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, muss der Verletzte einem speziell ermächtigten Durchgangsarzt (D-Arzt) vorgestellt werden.
Hintergrund
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger von Bund, Ländern und Gemeinden. Versichert sind alle Beschäftigten sowie Kinder, während sie Kindergarten oder Schule besuchen, sowie Studenten, Patienten im Krankenhaus und Personen, die Erste Hilfe leisten. Versicherungsbeiträge für Beschäftigte werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.