Tötung
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LoslegenDefinition
Unter Tötung versteht man das aktive Beenden der Lebensprozesse eines Lebewesens, d.h. das Herbeiführen des Todes - z.B. durch physische Gewalt, Waffen oder Toxine.
Hintergrund
Eine Tötung kann durch das Individuum selbst (Selbsttötung) oder durch ein anderes Individuum erfolgen. Juristisch unterscheidet man u.a. zwischen vorsätzlicher Tötung (Mord), fahrlässiger Tötung und gezielter Tötung.
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Fachgebiete:
Medizinrecht
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