Rechtsmedizin
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LoslegenSynonyme: Gerichtsmedizin, Forensische Medizin
Definition
Die Rechtsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, welches sich mit juristischen Aspekten der Medizin befasst. Hierzu gehören unter anderem die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Beurteilung von Rechtsfragen, die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen und die Vermittlung rechtlicher Kenntnisse an die Ärzteschaft.
Teilgebiete
Die Rechtsmedizin ist in eine Reihe von Teilgebieten gegliedert, in denen spezielle Themenkomplexe behandelt werden:
- Thanatologie (z.B. Leichenschau, Obduktion)
- Forensische Entomologie
- Forensische Traumatologie
- Klinische Rechtsmedizin (Untersuchung von lebenden Gewaltopfern)
- Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Kindestötung
- Verkehrsmedizin
- Forenische Toxikologie (z.B. Nachweis von Drogenkonsum)
- Forensische Molekularbiologie (z.B. DNA-Analyse)
- Forensische Osteologie/Anthropologie (Identifizierung menschlicher Überreste und Knochen)
- Forensische Sexualmedizin (z.B. medizinische Begutachtung von Sexualstraftaten)
- Forensische Bildgebung
- Forensische Psychopathologie
- Medizinrecht incl. gutachterliche Tätigkeitsbereiche (z.B. Behandlungsfehler, Versicherungsgutachten, Abstammungsgutachten)
Facharztweiterbildung
Seit 1976 gibt es den Facharzt für Rechtsmedizin (alt: Gerichtsmediziner) mit einer Weiterbildungsdauer von mindestens vier Jahren in einem rechtsmedizinischen Institut. Zusätzlich müssen jeweils ein halbes Jahr in der Pathologie und der Psychiatrie absolviert werden.