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Praxisgebühr

Definition

Die Praxisgebühr war eine durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeführte Selbstbeteiligung eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung (Patient), die beim ambulanten Kontakt (Arztbesuch, Telefonberatung, Wiederholungsrezept) mit einem niedergelassenen Vertragsarzt fällig wurde. Sie wurde im November 2012 durch den Deutschen Bundestag mit Wirkung zum 1. Januar 2013 abgeschafft.

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