Kunstfehler
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Definition
Als Kunstfehler werden alle diagnostischen oder therapeutischen Schritte bezeichnet, die trotz fehlender Indikation oder nicht nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand beziehungsweise nicht mit gebotener Sorgfalt durchgeführt wurden.
Gesetzeslage
Kunstfehler werden nach gängiger bundesdeutscher Rechtsprechung als Fahrlässigkeit (§276 BGB) angesehen und können damit als als vorsätzliche Körperverletzung (§230 StGB) oder fahrlässige Tötung (§222 StGB) geahndet werden. Dazu ist eine Begutachtung durch medizinische Sachverständige nötig.
Neben strafrechtlicher Verfolgung können Kunstfehler auch eine zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (§249 BGB, §823 BGB) nach sich ziehen.
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