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Gebührenordnung für Ärzte

Abkürzung: GOÄ
Ursprüngliche Fassung: 18.03.1965 (BGBl. I S. 89)
Letzte Änderung: 02.01.2002 (Art. 20 G)

Definition

In der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, ist die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.

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