Gemeinsamer Bundesausschuss
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Synonym: G-BA
Definition
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesauschuss legt den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest und entscheidet damit, welche Leistungen der medizinischen Versorgung durch die GKV erstattungsfähig sind. Eine weitere Aufgabe des G-BA ist die Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
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Fachgebiete:
Gesundheitsökonomie, Organisation
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