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Freiverkäufliches Arzneimittel

Georg Graf von Westphalen
Georg Graf von Westphalen
Arzt | Ärztin
Dr. No, Georg Graf von Westphalen + 3

Definition

Freiverkäufliche Arzneimittel sind gemäß § 44 AMG Arzneimittel, die von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Sie werden deshalb auch als "apothekenfrei" bezeichnet. Sie bedürfen keiner zusätzlichen Beratung durch einen Apotheker und können außerhalb der Apotheke abgegeben werden, jedoch nur wenn der Unternehmer (Einzelhändler) die erforderliche Sachkenntnis nach § 50 AMG nachweisen kann (Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln).

Bei Handelsketten mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

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