Filialapotheke
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LoslegenDefinition
Eine Filialapotheke ist eine eigenständige Apotheke, die den gleichen Besitzer hat wie eine zugehörige Hauptapotheke.
Hintergrund
Ein Apotheker darf neben einer Hauptapotheke bis zu 3 Filialapotheken besitzen, für die eine gemeinsame Betriebserlaubnis erteilt wird.
Anforderungen
- Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen genügen wie die Hauptapotheke.
- Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt.
- Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.[1]
- Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden.
Quellen
- ↑ Gesetze im Internet: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG), abgerufen am 04.02.2022
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Fachgebiete:
Medizinrecht, Pharmazie
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