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Chargendokumentationspflicht

Definition

Chargendokumentationspflicht ist die Pflicht eines Arztes, Arzneimittelherstellers oder Apothekers, die Charge angewendeter Arzneimittel zu dokumentieren. Die Chargendokumentationspflicht bezieht sich einerseits auf den Patienten ("Welche Produkte hat der Patient genau bekommen?") andererseits auf das Produkt ("An welche Patienten wurde diese Produktcharge verabreicht?").

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